Bürgerstiftung Schlalach

Der Windpark Schlalach gilt als Vorzeigeprojekt in Sachen Windkraft. Insgesamt verfügt der Windpark über 22 Anlagen. Es wurden 17 Anlagen vom Typ Enercon E82 mit einer Leistung von je 2,3 MW sowie 5 Anlagen vom Typ Enercon E101 mit einer Leistung von je 3,05 MW errichtet. Der damit regenerativ erzeugte Strom kann eine Stadt mit rund 80.000 Einwohnern versorgen – und das fast ohne CO2-Belastung.

Während andernorts Bürger gegen Windkraftanlagen demonstrieren und diese vor ihrer Haustür strikt ablehnen, blieb dies in Schlalach aus. Ein Erfolgsrezept für die Akzeptanz der Windkraftanlagen war die Gründung einer Bürgerstiftung.

Geschichte und Anliegen der Bürgerstiftung Schlalach

Im Jahre 2002 wurde die „Arbeitsgruppe Windkraft in Schlalach“ gegründet, um ein durch die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming in der Gemarkung Schlalach ausgewiesenes Windeignungsgebiet im Einvernehmen mit den Bürgern der Gemeinde und einem potenziellen Planer und Betreiber des Windparks zu entwickeln. Dabei entstand der Gedanke, durch die Gründung einer Stiftung einen Ausgleich zu schaffen, da nicht alle Bürger als Grundstückseigentümer im Windparkgebiet direkt durch eine Pacht von diesem profitieren. Im Nutzungsvertrag zwischen den Grundstückseigentümern und dem Windparkbetreiber wurde eine Vereinbarung getroffen, diese Stiftung nach Genehmigung des Windparks zu gründen und mit Kapital auszustatten.

So entstand die „Bürgerstiftung Schlalach“, die im Januar 2010 durch die Stiftungsbehörde des Landes Brandenburg anerkannt und unter der Nummer 166 ins Stiftungsverzeichnis des Landes Brandenburg eingetragen wurde. Durch die Bürgerstiftung sollen auch die Schlalacher Bürger, die keinen direkten Nutzen vom Betrieb des Windparks haben, aber auch über längere Zeit mit dem Windpark leben müssen, durch gemeinnützige Projekte im Dorf teilhaben.

Zweck der Stiftung

Die Stiftung soll ausschließlich gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke in Schlalach und Umgebung bzw. in Bezug auf die Region Schlalach verfolgen. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieser Region gefördert werden.

Zweck der Stiftung ist:

  • die Förderung von Kunst und Kultur
  • die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie
    der Unfallverhütung
  • die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
  • die Förderung von kirchlichen Zwecken gemäß §54 AO
  • die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellfluges und des Hundesportes
  • die Förderung der Jugend- und Altenhilfe
  • die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie
  • die Förderung des Sportes
  • die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes
  • die Förderung der Erziehung, Volk- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
  • die Förderung von mildtätigen Zwecken entsprechend §53 AO.

Details sind dem Stiftungsgeschäft „Bürgerstiftung Schlalach“ zu entnehmen.

Förderung im Sinne des Stiftungszeckes

Anträge auf Gewährung einer Förderung im Sinne des Stiftungszweckes für das jeweilige Kalenderjahr sind unter Nutzung des Antragsformulars bis zum 01. April des Jahres an den Vorstandsvorsitzenden der Bürgerstiftung Schlalach zu richten. Nicht dem Stiftungszweck entsprechende Anträge werden automatisch abgelehnt.

Nach Befassung des Vorstands mit den gesammelten Anträgen erfolgen die Bescheide an die Antragsteller. Die beantragten Mittel sind mit den entsprechenden Rechnungen bis spätestens 01. Dezember des jeweiligen Jahres über den Vorstandsvorsitzenden abzurufen, um einen ordentlichen Haushaltsabschluss zu gewährleisten. Nicht bis zum Stichtag abgerufene Mittel verfallen und sind im nächsten Kalenderjahr neu zu beantragen.

Vorstand der Stiftung

Vorstandsvorsitzender:

Hartmut Höpfner
hartmut-schlalach@web.de
Bürgerstiftung Schlalach
Straße der Einheit 25
14822 Schlalach

Weitere Vorstandsmitglieder:

Hermann Steinhaus (stv. Vorsitzender),
Marcel Just (Kassenwart),
Peter Hahn (stv. Kassenwart),
Ulrich Knopke (Beisitzer),
Falk Streich (Beisitzer),
Michael Ortenstein (Beisitzer)