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Neue Niederschlagswassersatzung der Gemeinde Mühlenfließ

In der Gemeindevertretersitzung am 05.01.2023 wurde u. a. eine neue Niederschlagswassersatzung der Gemeinde Mühlenfließ beschlossen (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 2 vom 11.02.2023). Diese Satzung dürfte die überwiegende Zahl der Grundstückseigentümer in Schlalach betreffen, bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder bis 5000€.

Kern der neuen Satzung ist, dass Niederschlagswasser auf dem Grundstück, auf dem es anfällt, verbleiben muss. Bestehende Niederschlagswasserableitungen, mit denen Niederschlagswasser von den Grundstücken auf öffentliche Flächen wie Bürgersteige, Straßen und Plätze abgeleitet wird, sind von den Grundstückseigentümern bis zum 31.12.2030 auf eigene Kosten zu ändern. Die Änderung hat so zu erfolgen, dass das gesamte auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert/aufgefangen wird. Ein grundhafter Ausbau der anliegenden Straße verpflichtet zum Umbau der Regenwasserbehandlung bereits vor dem 31.12.2030.

Auszug aus dem Amtsblatt Nr. 2 2023: